Die Kapitallebensversicherung dient dem Ansparen von Kapital und gleichzeitig der Absicherung von persönlichen Risiken. Zum Ende der abgeschlossenen Laufzeit wird ein Betrag, der sich aus den angesparten Anteilen und einer Überschussbeteiligung zusammen setzt, ausgezahlt, wird durch einen Todesfall die Laufzeit nicht beendet, ist eine Todesfallsumme mitversichert. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, da sie davon abhängt, wie gewinnbringend die Versicherung die eingezahlten Gelder anlegen kann. (weiterlesen…)